Forum-Gewerberecht

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Da kann man mal sehen, wie schlecht informiert viele Kommunalpolitiker sind
und sich offenbar noch nicht mit dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrag 2011 auseinander gesetzt haben.

§25
Abs.1__________Verbot von Mehrfachkonzessionen
Abs.2__________nur eine Sppielhallenkonzession pro Gebäudekomplex
Abs.3__________Anzahl der Spielhallen kann generell eingeschränkt werden

§24__________ Spielhallen benötigen nun auch Erlaubnis nach Staatsavertrag und Gemeinde muss im Rahmen der Erteilung die Erlaubnis der Glücksspielaufsicht einholen

§29
Abs.4__________Altkonzessionen Spielhallen vor dem 06.04.2011 benötigen in 5 Jahren neue Erlaubnis
______________Altkonzessionen ab dem 06.04.2011 werden nach 1 Jahr ungültig
______________bei Betreiberwechsel erlischt Spielhallenkonzession sofort



Gepostet am 13.05.2011 um 13:12 von:
Benutzer: Meike
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