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Liebe Kolleginnen und Kollgegen,

beim zitierten "Urteil" handelt es sich um einen Beschluss des BVerfG in dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wird. Grund hierfür ist, dass eine Grundrechtsverletzung nicht ersichtlich sei.

Kollege Mischner erhielt den Text mit Mail, da er für die Veröffentlichung im Forum nicht geeignet ist.



Gepostet am 22.06.2006 um 10:13 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6074#post6074


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