Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Rheinhessen und  Willkommen   im Forum,
zunächst Sei mir aber der Hinweis gestattet, dass dieses Forum keine Rechtsberatung anbieten und durchführen darf, so dass wir Ihre Problematik nicht im Detail behandeln dürfen.
Ihr Partner in der GbR darf nach den allgemeinen gewerberechtlichen Bestimmungen (§ 14 GewO) allerdings jederzeit und auch ohne Ihre Zustimmung die gewerbliche Tätigkeit als Gesellschafter der gemeinsamen GbR beim Gewerbeamt abmelden.
Davon unbenommen dürfen Sie selbstverständlich die gewerbliche Tätigkeit weiter ausüben, sollten aber mit dem für Sie zuständigen Gewerbeamt in Kontakt treten um dies dort klarzustellen. Eine Meldepflicht für Sie besteht nicht.
Die Auswirkungen aus Ihrem GbR-Vertrag hinsichtlich der Auflösung der GbR müssten Sie ggf. mit Ihrem Steuerberater und einem Rechtsanwalt klären, wenn es hier zu Streitigkeiten kommt.



Gepostet am 10.05.2011 um 08:08 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=60652#post60652


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