Forum-Gewerberecht

» Wanderlager «

Hallo,
das Anbieten von Reisen scheint ja wohl der neueste Renner zu sein. Auch wir haben eine derartige Anfrage erhalten. Ich habe geantwortet, dass es sich zwar nicht um ein Wanderlager handelt, aber dass für diese Tätigkeit sehr wohl eine Reisegewerbekarte erforderlich ist. Daher habe ich gebeten, mir den Termin für die Veranstaltung zu benennen, damit ich eine entsprechende Kontrolle durchführen kann. Seitdem hat sich die betreffende Firma nicht wieder gemeldet. Ich bezweifle, dass die Firma noch Interesse hat, eine derartige Veranstaltung in Meppen durchzuführen.

Schöne Grüße
Antonia Thien
Stadt Meppen



Gepostet am 15.09.2005 um 16:32 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=606#post606


Beitrags-Print by Breuer76