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[quote][i]Original von Meike[/i]
Im Übrigen ist da gar nicht "anonym". Das sind einzelne Geschäftsvorfälle, die der Unternehmer gem. AO entsprechend buchen MUSS.
[/quote]

Guten Morgen,

mit anonym meinte ich den Text auf dem Kontoauszug den Kunden. Darauf wird auf der "Werbung" für den Gutschein extra hingewiesen.



Gepostet am 09.05.2011 um 08:28 von:
Benutzer: h.bscher
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=60598#post60598


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