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» ec cash verbot in spielhallen ! «

Gruß nach Niedersachsen,

wenn Du im Rahmen Deiner Kontrollen derartiges festgestellt hast, solltest Du dies an die zuständige Behörde, die BAFIN melden.

Des weiteren sind hier Verstösse nach §§8,9 SpielV zu prüfen, wenn die Gutscheine dann so, wie in der Servicemitteilung von adp und den "alten" Empfehlungen des BA e.V. empfohlen, von der Aufsicht eingelöst werden.

Wie hatten diese "Umgehung", die Du geschildert hast bereits oebn thematisiert.


Im Übrigen ist da gar nicht "anonym". Das sind einzelne Geschäftsvorfälle, die der Unternehmer gem. AO entsprechend buchen MUSS.



VG
Meike



Gepostet am 09.05.2011 um 08:16 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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