Forum-Gewerberecht
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Solange die Satzung im Raum steht, gilt sie.
Da es sich um eine gemeindliche oder kirchliche Selbstverwaltungsangelegenheit handelt, muß zunächst die Satzung angefochten werden.
Normenkontrollverfahren.
Gepostet am 06.05.2011 um 10:21 von:
Benutzer: LKKS
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