Forum-Gewerberecht

» Wanderlager «

Scheint so, als würde die Firma bundesweit agieren, unsere Gewerbeämter im OSL-Kreis haben ebenfalls Schreiben mit dem im ersten Beitrag genannten Inhalt bekommen. Wir empfehlen ebenfalls, sich eine Kontrolle vorzubehalten.
Ich schließe mich auch einigen Vorrednern an, dass es bei ausschließlichem Anbieten von Reisen kein Wanderlager ist. Es liegt aber der Verdacht nahe, dass es dabei nicht bleiben wird. Möglicherweise finden die Veranstaltungen auch gar nicht erst statt, wenn sich das Gewerbeamt anmeldet  großes Grinsen  



Gepostet am 15.09.2005 um 15:51 von:
Benutzer: Kai-Uwe Christiansen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=605#post605


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