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Hallo Herr Simon,

Der betroffene Steinmetz im Reisegewerbe hat ein Reisegewerbe angemeldet, kennt die regeln und betreibt genau ein solches.
Zum einen spricht er bei Bestattungsunternehmen vor lässt sich empfehlen, zum andern hat er keine Niederlassung in der er Kunden empfangen und Bestellungen aufnehmen könnt.
Heutzutage werden Grabsteine sogar im Internet gehandelt. Er selbst betreibt auch einen stehenden Handel in dem er berechtigt ist im unerheblichen Nebenbetrieb, auch Grabsteine aufzustellen, falls das Aufstellen der Grabsteine überhaupt ein Handwerk. Die Herstellung der Grabsteine, die Steinmetzarbeit, wird je nachdem von ihm, nach Auftragsannahme im Reisegewerbe selbstgemacht oder ein befreundeter Betrieb übernimmt die Arbeiten.

Das wirkliche Problem, was der Betroffene jetzt hat, dass die Friedhofsatzungen manchmal so ausgelegt werden, dass es nicht ohne Meisterbrief möglich ist, dort zu arbeiten. Um solche Probleme rechtzeitig und zeitnah zu klären, ist viel Fingerspitzengefühl und Sachkenntnis nötig.

Auf dem kirchlichen Friedhof sieht es gerade so aus, als ob man sich mit seinen Referenezen zufrieden stellt. dies klärt sich in den nächsten Tagen, denn der Grabstein muss ja zeitnah aufgestellt werden.
Aber nunmacht die nächste städtische Friedhofsatungen Probleme- eigentlich nicht die Satzung, sondern deren Auslegung.
Ich werde Sie auf dem laufenden halten.

Kennen Sie denn den Beitrag aus dem letzten freibrief? Hier spielt die EU Dienstleistungsrichtlinie eine enorme Rolle.

Fazit: Der Betroffene ist als stehender und reisender Betrieb rechtlich, fachlich und persönlich zuverlässig - und das ist es worauf es ankommt.

Eine Reisegwerbekarte dient genau der Klärung seiner persönlichen Zuverlässigkeit. Ein Eintrag in die Handwerkrolle ist kein muss, sondern eben nur eine Möglichkeit.

Soweit

Das nächste BundesfahnderTreffen findet wo statt? Das Protokoll des letzten war ja genauso gut wie das aus Oldenburg. Grüßen Sie Herrn Kralle- Ich hoffe er hat unsere Lach und Krachgeschichte gut verdaut.

Jonas Kuckuk

Offen bleiben noch immer Tips, wie der Betroffene jetzt schnell zu Kärung beitragen kann, damit er nicht die Aufträge verliert.



Gepostet am 02.05.2011 um 20:46 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
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