Forum-Gewerberecht

» Kurze Frage bzgl. einer Gewerbeanmeldung und Gebühren «

Hallo nach Lüdenscheid,

da innerhalb der GmbH&Co.KG die GmbH als Komplementärin "unsere" Gewerbetreibende ist (und diese ja gemäß § 14 GewO zur Anzeige verpflichtet ist) ist sie auch unser Gebührenschuldner.

Falls die GmbH jedoch bereits vorher schon (gleiche Tätigkeit wie nun die GmbH&Co.KG vorausgesetzt) gemeldet war, besteht gar keine neue Melde[B]pflicht[/B] mehr, da den Gewerbetreibenden die "höchstpersönliche" Meldepflicht nur für den Beginn des Gewerbes trifft. Das hätte er (sie) dann schon mit der Anmeldung als GmbH erledigt.

Die Änderung der nun durch Tätigwerden als GmbH&Co.KG unrichtig gewordenen Daten ist zwar nach den DSG der Länder vorgeschrieben - die Meldung für den Gewerbetreibenden jedoch freiwillig. Hier greifen allenfalls allg. Gebührenregelungen.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 15.09.2005 um 13:06 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=604#post604


Beitrags-Print by Breuer76