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» ec cash verbot in spielhallen ! «
[quote][i]Original von petergaukler[/i]
hi,
diese sache ist leider immer noch nicht klar
frage :
macht sich ein spielhallenbetreiber STRAFBAR ,wenn er ab dem
1.5.2011 weiterhin ueber das ec -kartenlesesystem
bargeld zum spielen an einen kunden / spieler ausbezahlt
oder nicht ?????
gruss
pg.
p.s.
da gibt es in meiner stadt sehr unterschiedliche aussagen der
dortigen spiehlallenbetreiber
die meisten sagen -geht mich nichts an -!!![/quote]
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.....
(den Link hat ja Meike schon gesetzt)
§ 31 Strafvorschriften
(1) Wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder Abs. 3 Satz 1 Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder
entgegennimmt oder Kredit gewährt,
[B]2. ohne Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Zahlungsdienste erbringt [/B]oder
3. entgegen § 16 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht
rechtzeitig erstattet,
[B]wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.[/B]
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder Geldstrafe.
Grüße
Gepostet am 30.04.2011 um 18:00 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=60381#post60381
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