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Hallo Domar,

Also deine Unterlagen sind die Handwerksordnung und die ist aber nicht fürs Reisegewerbe gültig. Hier gilt die Gewerbreordnung, die Gewerbefreiheit und natürlich auch die Dienstleistungsfreiheit. Das Problem ist, das es immer noch Friedhofsatzungen gibt, in der der Eintrag in die Handwerksrolle oder sogar der Meister verlangt wird. Dies war und ist nicht zulässig.
Das Problem ist: Der Gewerbetreibende kann uU nicht arbeiten, die Behörde/Friedhofsverwaltung macht sich strafbar..... und der Kunde der den Stin gestzt haben will muss es ausbaden.
Gruß Jonas Kuckuk



Gepostet am 29.04.2011 um 17:48 von:
Benutzer: jonas kuckuk
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