Forum-Gewerberecht

» Spielverordnung durch Sachverstand der vereidigten Sachverständigen «

Ich will ja nicht sagen, dass du , rechtlich gesehen, Unrecht hast.

Aber was soll denn der Aufsteller mit der Datenbank machen, wenn er das Gerät aus Miete/Leasing zurückgibt oder verkauft ?
Die Datenbank behalten ?

Aiuslesen kann er sie dann auch nichtlesbar machen, was ja dem widerspricht, dass er die nötigen Gerätschaften dazu dem FA ja zur Verfügung stellen müsste.

Der Steuerpflichtige kann hier nur das aufheben, was ihm möglich ist.
Und was soll er anderes vorlegen können als die Audrucke bzw. ausgelesenen Datensätze ?
Auch vor einem Datenbanktausch werden diese ausgedruckt, bzw, ausgelesen.

Wird in den Datenbänken überhaupt etwas Anderes gespeichert als auf dem Ausdruck oder im Datensatz steht ?

Bisher haben sich die FÄer damit zufrieden gegeben, oder weisst du Anderes?

Wie ist es bei einem Kaufmann mit der Rigistrierkasse?

Reicht hier nicht der Ausdruck des Tagesjournals als Nachweis ?


Und wenn die 10 SV ihre Beauptung nicht beweisen müssen, warum soll ich denn beweisen, was die PTB öffentlich kindtut ?
( hört sich etwas nach Vernehmungstaktik der K an )



Gepostet am 27.04.2011 um 16:37 von:
Benutzer: dieter116
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