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 großes Grinsen   Ja, ABER  großes Grinsen  

Natürlich ist es möglich einen Betriebs(haupt)sitz und weitere Zweigstellen zu betreiben. Dann wäre aber A sowohl am Hauptsitz, als auch an den Betriebsstätten B und C der Gewerbetreibende (evtl. mit Stellvertretererlaubnis).

Jetzt das ABER:

Da A ja selber nicht gewerblich tätig wird, sondern die Pächter, denke ich, es handelt sich hier um eine Art Franchisesystem. Und schon sind wir wieder bei den bereits genannten Punkten. Das bedeutet aber für A, dass dieser eben keine Zweigniederlassungen betreibt.

Es gäbe sogar noch ein ODER. Dann hätten wir es mit Scheinselbständigkeiten zu tun. Aber das soll hier natürlich nicht unterstellt und damit auch nicht problematisiert werden.  Augenzwinkern  



Gepostet am 26.04.2011 um 15:57 von:
Benutzer: m.schiller
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=60227#post60227


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