Forum-Gewerberecht

» nochmal poker «

das [url=http://isa-guide.de/law/articles/32707.html]olg hamburg hat einen pokerturnierveranstalter nun übrigens vom vorwurf des § 284 StGB freigesprochen[/url] (az. 3-57/10). interessant ist dabei vor allem die vollzogene kehrtwende der generalstaatsanwaltschaft, die sich plötzlich der auffassung der angeklagten, der verteidigung, des amtsgerichts hamburg und des olg münchen angeschlossen hat. demnach

- könne vorliegend offen bleiben, ob Poker ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel sei,

- liege ein Glücksspiel im strafrechtlichen Sinn nicht vor, wenn die Gewinne nicht aus den Teilnahmeentgelten der Spieler finanziert, sondern von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden,

- würden die "gewonnenen" Teilnahmeberechtigungen an den Tages- und Wochenfinals keinen vermögenswerten Vorteil darstellen, sondern ein Sieg in einer Qualifikationsrunde (= 15 €- Sit'n'Go) würde lediglich die Grundlage dafür bilden, an weiteren Spielrunden teilzunehmen. Die Sit 'n'Go-Runden seien also nur eine Vorstufe zur Chance, sich die ausgelobten Sachpreise zu verschaffen. Die wiederholte Teilnahmemöglichkeit ändere nichts daran, dass ein "Einsatz" im Sinne des § 284 StGB in einer solchen Konstellation nicht vorliege.

Das olg schloss sich dieser auffassung uneingeschränkt an und stellte fest, dass der straftatbestand des § 284 stgb nicht erfüllt und das urteil des landgerichts insofern aufzuheben sei.



Gepostet am 17.04.2011 um 09:20 von:
Benutzer: bandick
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=60086#post60086


Beitrags-Print by Breuer76