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Jetzt weiß ich als alter Hase auch nicht mehr weiter.
Bin heute gefragt worden, wo es steht, dass man nach Abmeldung eines Reisegewerbes seine Reisegewerbekarte abgeben muss.
Ich vermute, dass sich das aus den Tiefen des VwVG ergibt, da es in der GewO explizit nicht steht.
Wißt ihr was?

PS: Man kann aber auch blöd gefragt werden.



Gepostet am 10.02.2005 um 20:25 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6#post6


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