Forum-Gewerberecht

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Lieber Kollege Löffler,

[quote] aber immerhin Kreisstadt mit berühmten Kennzeichen!
[/quote]
Erlauben Sie mir bitte folgende Korrektur:

Das von Ihnen beschriebene Kennzeichen ist berühmt - und darüber hinaus auch äußerst beliebt - bei

[size=14][b]Werkstätten, Abschleppunternehmern und Schrottplätzen![/b][/size]

Bei harmlosen Autofahrern aus anliegenden Kreisen ist es [u][b]berüchtigt[/b][/u].

Erst letzten Samstag habe ich mich mit äußerster Vorsicht und höchst defensiver Fahrweise durch die - landschaftlich schöne - Region Ihrer mit selbem Kennzeichen gebranntmarkte Nachbargemeinde P....heim gekämpft.

Mit Tränen in den Augen nahm mich die beste Partnerin von allen nach meiner Rückkehr in die Arme und bewunderte unser unversehrt gebliebenes Kraftfahrzeug.

Der Landrat unseres Kreises hat mir nunmehr mitgeteilt, dass ich mir im Wiederholungsfall beim dortigen Straßenverkehrsamt ein T-Shirt mit dem Aufdruck, "I survived", abholen dürfe.

Dies werde ich mir jedoch überlegen müssen, da mir mit gleichem Datum meine KFZ-Versicherung für einen erneuten Ausflug in diese Region mit drastischer Erhöhung meiner Haftpflicht-Prozente drohte.

Aber es gibt auch für Sie Hoffnung: Ab dem 5. unfallfreien Jahr dürfen Sie ein Kölner und ab dem 10. Jahr ein Neusser Kennzeichen beantragen.

Alles wird gut.


Jürgen Schmitz



Gepostet am 19.06.2006 um 10:00 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5979#post5979


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