Forum-Gewerberecht

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 Danke   für die Idee mit der Wettbewerbszentrale, vielleicht haben die ja Eingebung.

Hat schon mal einer einen Gastwirt per Auflage verpflichtet, diese Veranstaltungen (also die Gewinnspielpreisübergen mit Verkauf) im voraus zu melden ???
Bei mir ist zumindest fakt, dass diese Veranstaltungen immer in den selben Hotels und Gaststätten stattfinden.
Ich habe natürlich das Problem, dass ich keine Kenntnis über die Veranstaltungen habe, die mir nicht gemeldet werden (ja, das ist männlich Logik !!!) und dass die mir durch Senioren gemeldeten Veranstaltungen im Vorfeld über meine persönliche Teilnahme informiert werden und dann nicht durchgeführt werden (was den Wirt dann ärgert, weil er sein Geld nicht bekommt).
Ich kann die Auflage also nicht so recht damit begründen, dass durch die Veranstaltungen immer wieder gegen die GewO verstoßen wird.

(C) Kollege Kirchhammer,
ich glaube die Kurve mit dem § 56 Ab.s 1 Nr. 1 lit. H GewO kriege ich nicht ganz hin, da ich den "Vertrieb" nicht beweisen kann.

und der Sache mit dem Bier kann ich nur zustimmen, obwohl seltene Hochsommerereignisse vor Ort auf Balkonien schon mal zum Weizenbier greifen lassen...

Gruß



Gepostet am 16.06.2006 um 12:22 von:
Benutzer: Klaus Wrede
Der Original-Beitrag :
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