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» Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel «

Das Deutsche Strafrecht lässt das nicht zu, da der Spieler beim illegalen Glücksspiel selbst
eine Straftat begeht, s. §285 StGB und gem. §286 Abs.2 StGB unterliegt das Geld der Einziehung
und dem Verfall.



Gepostet am 02.04.2011 um 19:30 von:
Benutzer: Meike
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