Forum-Gewerberecht

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    ins Sauerland,

in Bayern scheint (noch) die Sonne, die meisten genießen den süddeutschen Brückentag. Zum Glück trifft Sauerland nicht aufs Bier zu, sonst könnte es man dort wohl nicht aushalten.

Dass mein Schreiben nicht in der Sammlung auftaucht, erklärt sich wohl aus dessen Inhalt. Aber die Kampagne der Firma wahr wohl erfolgreich.

Bezüglich der "Sponsorengutscheine" könnte wettbewerbswidriges Handeln vorliegen. Daher mal bei der [URL]www.wettbewerbszentrale.de[/URL] nachfragen. Zuden könnte es sich bei dem Sponsorengutschein um ein Wertpapier im Sinne des § 56 Abs. 1 Buchst. h GewO handeln. Letzteres ist aber eher spekulativ. Daher am Besten eine Schilderung der Veranstaltung und des Inhalts und Zwecks des "Sponsorengutscheins" an die Wettbewerbszentrale schicken.



Gepostet am 16.06.2006 um 11:40 von:
Benutzer: Ingolstadt
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