Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus'm Sauerland (das macht übrigens heute seinem Namen wettertechnisch alle Ehre)

es dauert immer etwas länger, bis die Welle ins ländliche schwappt.
Die benanten Onkels waren auch bei mir tätig. Ich habe die laufende Veranstaltung besucht und wurde gleich von dem Redner mit zwei ca. 150 seitigen gebundenen Werke erschlagen. Diese enthielten Schreiben von Gewerbeämtern, die Ihre "vollste Zustimmung" zur Veranstaltung schriftlich gegeben haben.

Sorry Kollege Kirchhammer, aber Dein Schreiben war nicht dabei.

Allerdings enthielten diese kopierten Schreiben meistens nur den Text, dass gegen eine Werbe- bzw. Infoveranstaltung nix einzuwenden ist.

Im Rahmen der Veranstaltung wurden dann 10 Sponsorengutscheine unter den Anwesenden verlost. Diese sahen auch wie ein überdimensionaler Scheck mit der Aufschrift "250,00 Euro" und "Sponsorengutschein". Die Gewinner konnten bei hinterlassen Ihrer Anschrift diesen tatsächlich auf die nachträglich auf dem Postweg gebuchte Reise anrechnen. Mich wundert, dass dies fast der halbe Reisepreis ist.

Ist sowas zulässig ???  Kopfkratz  
Ich finde nix, wie ich das verbieten könnte...

Ach so, wer schon mal die schwarzen Schafe im Vorfeld erkunden will, kann das tun unter

[URL]www.vzhh.de[/URL]

dann beim Suchfeld "Gewinnspiele" eingeben wenn die Seite erscheint "Liste" anklicken und sich wundern wieviele schwarze Schafe es gibt. Die bekannt Firma ist übrigens auch dabei.

Gruß



Gepostet am 16.06.2006 um 10:42 von:
Benutzer: Klaus Wrede
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5947#post5947


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