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Morti,

man kann sich immer nur auf die Rechtsprechung und die Gesetzeslage beziehen.

Was irgendwelche Menschen in irgendwelchen Gremien für sich als konsensfähig betrachten, bringt Dir im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gar nichts.

Und ein Institut, das noch nicht einmal weiß, dass es keine "Unterhaltungsspielgeräte gem. §6a SpielV" gibt (um eins von vielen Knackpunkten des Berichts zu benennen) und gleichzeitig etwas zur SpielV verfassen möchte, kannst Du natürlich gerne zitieren, aber auf fehlerhafte Arbeit sollte man sich nicht stützen.


Gruß
Meike



Gepostet am 29.03.2011 um 13:44 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=59461#post59461


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