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Ja, vor allem das Bauamt ist sicher ein wichtiger Ansprechpartner, wenn auf einen lw Grundstück (evtl. Außenbereich) ein Container o.ä. errichtet werden soll. Da würd ich mal gleich ganz zu anfangs die Zulässigkeit abklären.



Gepostet am 25.03.2011 um 09:11 von:
Benutzer: *knecht*
Der Original-Beitrag :
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