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Hallo aus Helmstedt,

ich würde ihnen raten, sich mit Ihrem örtlichen Gewerbeamt in Verbindung zu setzen.
Dort werden Sie sicherlich die sachkundigen Antworten auf Ihre gestellten Fragen erhalten. Ebenso wird man Ihnen dort auch weitere evtl. erforderliche Ansprechpartner in Ihrer Sache, wie z.b. das zuständige Bauamt, benennen können.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 25.03.2011 um 08:01 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=59362#post59362


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