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Hallo Carlo,

anbei der letzte vorgelegte Bericht für 2009

[URL]http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Verwaltung/BMI_Jahres
bericht_2009_Korruptionspraevention_10-06-11.pdf[/URL]

Danach soll es auch im BMWI in entsprechend als kritisch eingestuften Bereichen eine Rotation gegeben haben.

Aber wenn ich die Statistik richtig verstanden habe, müssten bereits alle korruptionsanfälligen Posten rotiert haben.

Vielleicht werden die Posten der "Spielemacher" als problemlos eingestuft, denn der Posten muss eine entsprechende Bewertung haben:

- siehe S.8 -

"Eine ausführliche Hilfestellung zur Durchführung des Verfahrens enthält die Handreichung zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete.
1.2 Die Feststellung kann in zwei Schritten erfolgen. In einem ersten Schritt werden die Arbeits-gebiete festgestellt, bei denen durch entscheidungserhebliches Verhalten von Beschäftigten Andere Vorteile von bedeutendem Wert erhalten (korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete). Ausge-hend von den korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten werden in einem zweiten Schritt die be-sonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete ermittelt.
2. Besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete
2.1 Besonders korruptionsgefährdet ist in der Regel ein Arbeitsgebiet,
a. bei dem durch entscheidungserhebliches Verhalten von Beschäftigten Andere bedeu-tende Vorteile erhalten können und
b. das mit mindestens einer der folgenden Tätigkeiten verbunden ist:
- Tätigkeiten, die mit häufigen Außenkontakten verbunden sind, vor allem durch Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten,
- Bewirtschaften von Haushaltsmitteln im größeren Umfang, Vergabe von öffentli-chen Aufträgen, Subventionen, Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen,
- Erteilen von Auflagen, Konzessionen, Genehmigungen, Erlaubnissen und Ähnli-chem, Festsetzen und Erheben von Gebühren, Seite 7 von 27
Korruptionspräventionsbericht 2009
- Bearbeiten von Vorgängen mit behördeninternen Informationen, die für Andere nicht bestimmt sind.
Diese Bestimmung der besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete ist nicht abschließend. Auch bei Nichtvorliegen der Merkmale kann in besonders gelagerten Fällen eine besondere Kor-ruptionsgefahr gegeben sein.
2.2 Die vorstehenden Kriterien sind in der Handreichung zur Feststellung besonders korrupti-onsgefährdeter Arbeitsgebiete erläutert.
3. Risikoanalyse
3.1 Bei besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten soll
- nach dem erstmaligen Feststellen der besonderen Korruptionsgefährdung,
- nach organisatorischen oder verfahrensmäßigen Änderungen,
- nach Änderungen der Aufgabeninhalte oder
- nach spätestens fünf Jahren
geprüft werden, ob eine Risikoanalyse durchzuführen ist. Hierzu werden für das jeweilige beson-ders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiet die vorhandenen Sicherungen erfasst und deren Wirk-samkeit kursorisch geprüft.
3.2 Wird nach der kursorischen Prüfung ein Handlungsbedarf erkannt, wird eine Risikoanalyse durchgeführt. Hierzu werden für das jeweilige Arbeitsgebiet die einzelnen Arbeitsabläufe und Prozesse sowie die bestehenden Sicherungen im Hinblick auf das Korruptionsrisiko untersucht. Anschließend wird bewertet, ob für die Risiken in dem notwendigen Maße wirksame Sicherungen bestehen. Wird ein Handlungsbedarf festgestellt, ist zu prüfen, wie die Aufbau-, Ablauforganisati-on und/oder die Personalzuordnung zu ändern sind. In diesem Fall enthält die Risikoanalyse Vorschläge und/oder die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen.
Die für eine Risikoanalyse maßgeblichen Aspekte sind in Anlage 5 der Handreichung zur Fest-stellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete aufgeführt."


Gruß
Meike



Gepostet am 24.03.2011 um 07:01 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=59320#post59320


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