Forum-Gewerberecht

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Hallo alfi,

beim Faktor Zufall sehe ich nur dies
[URL]http://www.hs-heilbronn.de/1837998/AnalysatorFuerZufallszahlen[/URL]

Aber sobald der Faktor Mensch und die seit Jahrzehnten stattfindenden Besprechungsrunden mit den immer gleichen Teilnehmern Ausschläge geben, glaube ich an keinen Zufall!


Um "Fehlentwicklungen" ( ein beliebtes Wort im BMWI und bei der PtB)
zu vermeiden, gibt es eigentlich bundesweite Präventionsmodelle. Und bevor sich nun wieder jmd. entrüstet zeigt, für den der Hinweis, dass Prävention "Vorbeugung" heißt und keine Unterstellung ist.
U.a. gibt es das sogenannte Rotationsmodell, welches aber leider nicht so häufig im Bereich des Spielrechts angewandt wird. - Sonst gäbe es da vielleicht mal etwas frischen Wind, Leute, die die Urteils- und Beschlußlagen des bundesverwaltungsgerichts kennen und umsetzen usw.-

Dazu gibt es auch Berichte, wer wo in welchem Bereich dieses Rotationsprinzip anwendet, bzw. nicht einmal dem Bundesrechnungshof auf Nachfrage antwortet.

[URL]http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Verwaltung/BMI_Jahres
bericht_2007_Korruptionspraevention_08-07-07.pdf[/URL]

Da kann man u.a. auf Seite 25 nachlesen wie es beim BMWI mit der Personalrotation bestellt ist.

Gruß
Meike



Gepostet am 22.03.2011 um 08:01 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=59232#post59232


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