Forum-Gewerberecht

» VG Chemnitz: Lotto im Internet erlaubt «

unter dem punkt "ausblick" wird erwähnt, dass "es für die gesetzgeberische Annahme einer schwerwiegenden Suchtgefahr bei staatlichen Lotterien wie Lotto heute keine hinreichende Grundlage mehr gibt." welche grundlage lag denn dafür vorher zugrunde, dass man nun der annahme ist, diese grundlage hätte heute keine grundlage mehr? wodurch wurde diese grundlage entzogen?

außerdem wird geschrieben: "Die Lottosuchtfiktion ist eine Falle. Es ist Zeit für ein ehrlicheres Lotterierecht. Dass ein Veranstaltungsmonopol für Lotterien in einem anders und ehrlicher konzipierten Glücksspielrecht möglich wäre, haben mehrere namhafte Rechtswissenschaftler bereits aufgezeigt." weiß zufällig jemand, welche "namhaften rechtswissenschaftler" genau gemeint sind und wie sie das aufgezeigt haben?



Gepostet am 14.03.2011 um 16:06 von:
Benutzer: bandick
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58979#post58979


Beitrags-Print by Breuer76