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» AG Cottbus: Plüschtiergreif-Automaten als Glücksspiel «

 Moin   aus Rheinhessen,
das von Bandick benannte Urteil ist auch im Gewerbearchiv 02/2010 auf Seite 79 - 81 veröffentlicht. Die nichtamtlichen Leitsätze lauten:
[QUOTE]Liegt beim einem Plüschtierkrangreifer-Gerät der überragende Zeitraum des Vorgangs in der Bedienung des Bedienhebels, der Beobachtung der Auswirkung auf den Greifer und der Einschätzung dessen vertikaler Position über dem gewünschten Objekt und dem Greifversuch, so handelt es sich nicht um einen Wahrenverkehrsautomaten, sondern um ein Spielgerät. Dies gilt umso mehr, wenn während des Herabfassens des Greifers, kein Einfluss mehr auf diesen genommen werden kann, schon gar nicht die unten am Greifer angebrachten Plättchen gesteuert werden können.[/QUOTE]
Die Beschreibung des Gerichts dürfte m. E. auf alle mir bekannten Krangreifer-Geräte zutreffen, unabhängig davon ob nun Plüschtiere oder andere "wertvolle Preise" drinsind.
[QUOTE]Original von @tapier
Gute "Spieler" schaffen es fast immer, solange die Geräte nicht manipuliert sind (Kraft des Greifers)[/QUOTE]
Wieviel "Training" braucht es wohl um ein "guter Spieler" zu werden. Da sind doch schnell auch ein paar Euronen verschwunden...  verwirrt  



Gepostet am 14.03.2011 um 12:51 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
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