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Passend zur kommenden Öffnung des Sportwettenmarkts hat das VG Bremen ein vom Stadtamt erlassenes Verbot für den Betrieb eines privaten Sportwettenlokals wieder aufgehoben mit der Begründung, dass "die derzeitige Ausgestaltung des staatlichen Glückspielmonopols europarechts- und verfassungswidrig" sei. Das Monopol verfehle sein ursprüngliches Ziel, die Bekämpfung der Spielsucht in den Fokus zu stellen, und könne in der Folge nicht angewendet werden.



Gepostet am 11.03.2011 um 11:18 von:
Benutzer: 96er
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