Forum-Gewerberecht

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Also, nochmal zum Punkt AO und so!!

Weil § 138 AO sagt, "......wer einen [I]gewerblichen Betrieb[/I] oder eine Betriebsstätte eröffnet...." muss dieses [B]nach [/B]amtlichen Vordruck ([blink]nicht mehr [U]auf[/U][/blink]) der Gemeinde mitteilen, in der dere Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet wird. § 138 AO sagt weiter, ".....das gleiche gilt, bei der Verlegung, der Aufgabe eines Betriebes oder einer Betriebsstätte .......".

Zum [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html]Gesetzestext der AO guckst Du hier[/URL]:

Und weil § 379 Abs. 2 AO ([URL=http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html]guckst DU hier smile  [/URL] sacht, dass derjenige, welcher seinen Meldepflichten aus 138 Abs. II AO nicht nachkommt, ordnungswidrig handelt, kann dieser irgendwann auch ein Bußgeld bekommen.

Wer jetzt noch Zweifel hat, dass 138 AO auch auf Reisegewerbetreibende Anwendung findet, guckt einmal [URL=http://www.steuernetz.de/spezial/gewst/gewerbebetrieb.html]hier[/URL] und dann [URL=http://www.bmj.bund.de/jur.php?gewstg,35a]hier[/URL] und wird dann zu dem Ergebnis kommen (müssen???) dass der Gewerbetreibende im Reisegewerbe selbstverständlich bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes (Begriffsbestimmungen hierzu s. AO) oder des Wohnsitzes (also des Mittelpunkts der gewerblichen Tätigkeit) der dann zuständigen Gemeinde (§138 AO) dieses anzuzeigen hat.

Nur, wer von unseren Reisegewerbetreibenden macht dies von sich aus (obwohl es in der ersten Umschlagseite ausdrücklich erwähnt ist).  Kopfkratz  

Die unrichtig gewordenen Angaben sind dann m. E. nach § 11 Abs. 6 GewO (allgemeiner Teil, gilt somit auch für RG und Marktwesen etc.) in Verbindung mit den Landesdatenschutzgesetzen zu berichtigen (durch Eintrag in die RGK).

Der Einfachheit halber hätte man dieses durch eine Fassung des § 55 c GewO in der Form machen können, dass man sagt, wer im Reisegewerbe tätig ist, hat dieses der jeweiligen Wohnsitzgemeinde anzuzeigen.

Aber, warum einfach wenn der komplizierte Weg viel, viel unverständlicher ist, aber auch zum Ziel führen dürfte??



Gepostet am 14.06.2006 um 13:11 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5883#post5883


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