Forum-Gewerberecht
» Augenzwinkerndes Urteil «
"...Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt."
auch köstlich!
Gepostet am 04.03.2011 um 08:04 von:
Benutzer: *knecht*
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58590#post58590
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