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» Augenzwinkerndes Urteil «

[QUOTE]Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten.[/QUOTE]
Herrlich    



Gepostet am 03.03.2011 um 17:03 von:
Benutzer: Lutsche
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