Forum-Gewerberecht

» SpielV ein ständiges Thema im Bundestag «

Hallo Rosewood,

ist das problematisch für Dich, wenn die Bundeesländer eine Studie von Menschen bezahlen, die noch nie für die Automatenwirtschaft tätig waren?

Natürlich ist es richtig, das geschaut wird, was war in den letzten 12 Monaten und was war im Lebenszyklus. Es ist doch völlig lebenfremd zu glauben, dass der Süchtig, nur weil er einen Zeitraum x nicht seiner Sucht nachgekommen ist, "geheilt" ist und dann aus der Statistik fällt.

Wenn man also wie Du und der Eröffnungsredner von der IMA nur von einigen Wenigen sprechen, die nicht damit umgehen können, so ist dies eine Verdrängung der Realität, denn die, die vor 10 Jahren süchtig waren, die dürfen heute auch nicht mehr an dem Automaten spielen. Das ist wie mit dem trockenen Alkoholiker, der auch nach Jahren nicht einmal eine Likörbohne essen darf.


Und was soll dies
"was haben 14-17 jährige mit dem gewerblichen Spiel zu tun"

Willst du nun auch behaupten, dass es keine Verstöße gegen den Jugendschutz gibt?

Wer in der heutigen Zeit von "harmlosen Vergnügen" spricht,
hat sich als absolut realitätfremd geoutet.

Und dies ist genau der Punkt, dann wird alles weitere nur zum "Schaulaufen".


Gruß
Meike



Gepostet am 03.03.2011 um 12:55 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58556#post58556


Beitrags-Print by Breuer76