Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung Promotion «

Promotion ist in Ihrem Fall auch die falsche Tätigkeitsbeschreibung. Promotion ist kein Gewerbe!
Sie müssen ein Gewerbe als Propagandist anmelden.

So jetzt aber in Ihrem Fall:
Die Mitarbeiterin hat vollkommen Recht. Sie benötigen ein Reisegewerbe.
Es gilt: Wenn der Verkauf nicht länger als 6 Wochen an einem Ort stattfindet, liegt kein stehendes Gewerbe, sondern ein Reisegewerbe vor. Somit benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Wenn Ihre Bekannten das so gemacht haben, wurden die Gewerbebehörden mit sicherheit nicht richtig informiert oder es wurde ein Fehler von Seite der Stadt gemacht.



Gepostet am 03.03.2011 um 08:02 von:
Benutzer: MaLa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58526#post58526


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