Forum-Gewerberecht

» Auskunft aus dem Gewerbezentralregister «

Hallo erstmal,

ist bei uns auch so!
Das Gewerbeamt wird nur im Vorfeld der i.S. des § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a + b GewO genannten Verfahren tätig und/ oder im Rahmen des § 38 GewO, wenn der Betroffene sich weigert ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbzentralregister einzuholen.
Unter [URL]www.informju.de[/URL] besteht auch die Möglichkeit einer direkten elektronischen Abwicklung für die oben genannten Fälle (im kostenlosen Teilnahmeverfahren).

Freundliche Grüße und beste Wünsche für den Tag/ die Restwoche mailt VoPi aus der "grünen" Stadt am See.



Gepostet am 02.03.2011 um 16:00 von:
Benutzer: VoPi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58508#post58508


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