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» Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 «

Hallo zusammen,

dies ist das Urteil, das von der PtB bis heute nicht umgesetzt wird und sehr krotesk konnte ich mir sogar von
Sachverständigen, Beratern der Automatenindustrie und einigen PtB-Mitarbeitern anhören, dass das doch nur für
"Fungames" gelten würde.


Wenn jemand so etwas erzählt, zeigt er schön, dass er die gesamte Rechtssystematik des Spielrechts nicht verstanden hat,
- der sollte also keine Beschulungen machen, sondern selbst welche besuchen-
aber dies stört offensichtlich bis heute nur wenige.


Denn was ist ein "Fungame"?

Ein Spielgerät mit einer Gewinnmöglichkeit, welches ein Spielgerät gem. §33 c GewO ist und in Ermangelung einer Zulassung
in einem Gewerbebetrieb nicht aufgestellt oder betrieben werden darf.
- so sieht es das Bundesverwaltungsgericht und dies sollte eigentlich für die Prüfbehörde und das BMWI bindend sein-


Gruß
Meike



Gepostet am 01.03.2011 um 05:42 von:
Benutzer: Meike
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