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aus Rheinhessen,
@mazlum
mit der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit sind Sie nun mal als Reisegewerbetreibender tätig - der Verkauf von den beschriebenen Geräten ist im übrigen schon ein Kauf-Vertrag zwischen Ihnen und dem Kunden.
Gepostet am 24.02.2011 um 16:10 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58176#post58176
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