Forum-Gewerberecht

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Sehe da noch eine weitere Kernfrage: Wer entscheidet, an welchen Orten Du tätig bist und auf welche Art verdienst Du Dein Geld? Falls es so wäre, dass eine Firma diese Entscheidung trifft und diese Dich entlohnt (evtl. auch auf Provisionsbasis), würde gar keine selbständige Tätigkeit vorliegen. Sollte dies der Fall und das Gewerbe als Reisegewerbe einzustufen sein (siehe Beitrag von Kollegin Knecht), bräuchtest dann nicht Du, sondern der Auftraggeber eine RGK. Vielleicht solltest Du diese Fragen noch klarstellen, um den Fall eindeutig einordnen zu können.



Gepostet am 24.02.2011 um 08:19 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58123#post58123


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