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Hallo Meike,

du argumentierst immer sehr stark am Arm des Gesetzes entlang, und vermutlich tust du gut daran – schließlich ist das der Rahmen, in dem wir uns bewegen. Aber nur weil etwas gesetzlich festgeschrieben ist, muss es noch lange nicht gut sein. Ich vermisse bei dir manchmal ein wenig das In-Frage-stellen von Staat, Gesetz und dem, was vermeintlich als Ordnung bezeichnet wird.

Nehmen wir nur mal das Beispiel mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wenn man deiner Argumentation folgt, dürfte man wohl keine Form von Glücksspiel jemals zulassen, denn die Szenarien, die du ins Feld führst (und die sicherlich auch nicht vollkommen an den Haaren herbeigezogen sind, wenn vielleicht auch ein bisschen übertrieben), würde wohl niemand unbedenklich nennen, oder?

Und wenn ich mir mal einen einzigen Satz aus deinem Text herausgreife, in dem du fragst „Wie oft werden die Aufsichten durchschnittlich in 10 Jahren bedroht, ihre Handtasche hinterm Tresen geklaut, von Spielern beleidigt usw.“, dann müsste man auch jede Gaststätte, jede Discothek und jedes Fußballstadion schließen. Und das kann wohl nicht im Sinne des Erfinders sein.

Aber versteh mich nicht falsch: Ein Bereich wie die Glücksspielbranche muss natürlich auch unter kriminalpräventiven Aspekten betrachtet werden. Unbedingt sogar. Aber sicherlich nicht schwerpunktmäßig. Denn wenn man das täte, wäre eine Erklärung der Unbedenklichkeit paradox und damit würde sich der Gesetzgeber noch unglaubwürdiger machen, als er es eh schon ist.

Die Glücksspielbranche ist in erster Linie ein Wirtschaftszweig, den man sicherlich nicht gutheißen muss, aber der in einem eng gesetzten Rahmen eben vollkommen legal ist. Und dass es Leute gibt, die Handtaschen klauen, bedrohen, beleidigen etc., kann man nun wirklich nicht den Automatenherstellern, -aufstellern etc. ankreiden.

Leute, die das tun, machen auch Computerspiele für Amokläufer verantwortlich.



Gepostet am 19.02.2011 um 10:11 von:
Benutzer: k.osdorf
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