Forum-Gewerberecht

» Gewerbeausübung ohne festen Wohnsitz? «

Hallo Kollegen,  Moin  

ich stehe mal wieder vor einem Problem und benötige Eure Hilfe:

Herr Z. betreibt eine erlaubnisfreie Gaststätte - ohne Alkoholausschank - und unter anderer Anschrift einen Einzelhandel in L.

Bei der 1. Vorsprache war er bereits lt. Einwohnermeldeamt nach unbekannt verzogen. Wir haben ihm daraufhin die Gewerbe-Anmeldung verweigert, mit dem Hinweis den Wohnsitz zu klären und uns dies nachzuweisen.

Bei der tatsächlichen Gewerbe-Anmeldung war er dann lt. Einwohnermeldeamt innerhalb LU wohnhaft.

Zwischenzeitlich wurde Herr Z. vom Einwohnermeldeamt schon wieder (rückwirkend) von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet.

Hin und wieder ist der Z. in einem seiner Betriebe anzutreffen.

Seinen aktuell tatsächlichen Aufenthaltsort will er uns nicht nennen.

Er sagt, dass er "mal hier und mal da" schläft.

Wir vermuten, dass er bei einem Verwandten oder Bekannten zur Untermiete wohnt, welcher evtl. Zuschüsse vom Amt erhält.

Wie können wir vorgehen?

Können wir ihm die Betriebe einstellen, da er ohne festen Wohnsitz ist?

Ebenfalls erhalten wir andauernd Auskunftsersuchen, da die Geschäftspost an den Betriebsanschriften nicht immer zustellbar ist.

 Danke   für eine schnelle Antwort, da der Kunde heute Vormittag gegen 9 Uhr vorsprechen muss.



Gepostet am 18.02.2011 um 07:09 von:
Benutzer: loeba01
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57802#post57802


Beitrags-Print by Breuer76