Forum-Gewerberecht

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Dann pass auf, dass du Schlachten nicht mit Schächten verwechselst. Außerdem sollte vorher der Handwerksrolleneintrag stattgefunden haben.

Hm. Braucht man für Geflügelschlachtung (Fleischerhandwerk) eigentlich einen Rolleneintrag? Wenn man konsequent wäre, also bei näherer Betrachtung.......



Gepostet am 15.02.2011 um 10:07 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57618#post57618


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