Forum-Gewerberecht

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Hallo,

Gewerbetreibende sind die Komplementäre.
Ausscheidende Komplementäre haben eine Gewerbeabmeldung, neu in die KG eintretende Komplementäre eine Gewerbeanmeldung zu erstatten.



Gepostet am 15.02.2011 um 08:54 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57603#post57603


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