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Hallo Karo,

warum soll mein Hinweis unseriös sein?

Weil Du nicht auf der Veranstaltungs warst oder glaubst Du nicht, dass auch Automatenspieler erhebliche Sozialkosten verursachen?



Hallo L.Duke,

richtig. Dies muss nur bei der Gebührensatzung erfolgen, z.B. wird alle paar Jahre
bei der Kirmesgebühr berechnet, ob die Reinigung, Personalaufwand etc. die aktuelle Gebühr
trägt oder diese entsprechend verändert werden muss. da kommen dann richtig alle Zahlen auf den Tisch.

Es gibt viele unterschiedliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, so hatte man in Köln die Bettensteuer in Hotels eingeführt,
in Wuppertal eine Zweitwohnungsteuer, es gibt Getränkesteuern, Jagdsteuern usw.

Es kommt hier nicht auf den tatsächlich erbrachten Aufwand einer Kommune an, sondern dass der Steuerpflichtige
etwas verbraucht, aufgewendet hat.


Gruß
Meike



Gepostet am 12.02.2011 um 18:42 von:
Benutzer: Meike
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