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Eine Kommune muss also nicht den konkreten Nachweis führen, dass sie die Hundesteuer für das Beseitigen von Hundedreck verwendet.
Gepostet am 12.02.2011 um 16:46 von:
Benutzer: L.Duke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57517#post57517
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