Forum-Gewerberecht

» Welche freiwillige Maßnahme ? «

[quote][i]Original von alfi1950[/i]
 Moin  

Damit auch der Letzte erkennt wovon hier geschrieben wird:

Die “Drohung mit einem empfindlichen Übel” i. S. des § 240 StGB kann auch in der Ankündigung liegen, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen.


1. Schreiben:

[SIZE=18][B]NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH[/B]

Verweigerung der TR 4.1-Anschlußszulassung

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach unserem Informationsstand haben Sie bisher weder Ihr Geräte der Marke NOVO mit der notwendigen TR 4.1 – Anschlusszulassung versehen, noch wurde die entsprechende Umrüstung bei uns beantragt. Wir müssen also davon ausgehen, dass Sie die TR 4.1.Anschlusszulassung gegen gegenwärtig bewusst verweigern.

Gemäß der Vorgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI), nach der seit 01. Januar 2011 alle im Markt Gerate der TR 4.1 entsprechen sollen sowie gemäß dem diesbezüglich voll entsprechenden Verhallen der gesamten Branche, können wir das keinesfalls akzeptieren.

Aufgrund Ihrer diesbezüglich ablehnenden Haltung haben wir uns entschlossen, Ihr Unternehmen ab sofort mit einer Liefersperre zu belegen.

Gleichzeitig fordern wir Sie auf, Ihr Verhalten bezüglich der TR 4.1- Anschlusszulassung noch einmal zu überdenken. Denn die gesamte Branche steht aktuell unter Beobachtung durch die Medien, die Politik und nicht zuletzt durch unsere Wettbewerber.

Wird die Vorgabe des BMWi nicht umgesetzt, kann es möglicherweise zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für unsere Branche kommen! Mit diesem Wissen hat die überwältigende Mehrheit der Aufstellunternehmer auf TR 4.1 umgerüstet und damit ein deutliches Zeichen für die Zukunftsfähigkeit der Branche gesetzt, die nun einige wenige Marktteilnehmer gefährden.

Es ist in Ihrem wie unserem Sinn, dass die jetzt erfolgte Liefersperre möglichst schnell wieder aufgehoben wird. Wir empfehlen die unverzügliche Kontaktaufnahme mit Ihrem regionalen Vertriebsleiter, der die Beauftragung und Terminierung der kurzfristigen Umrüstung des Geräteparks auf TR 4.1 besprechen wird. Ansonsten müssen wir leider die bestehenden Mietverträge aufkündigen.

Freundliche Grüße
NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH[/SIZE]


2. Schreiben etwa 7 Tage später:


[SIZE=18][B]NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH[/B]
Kündigung der Mietverhältnisse

NOVO-Geldgewinnspielgeräte mit den Mietvertragsnummern ………………

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir sämtliche Mietverhältnisse für die von Ihnen angemieteten Geldgewinnspielgeräte der NOVO·Reihe außerordentlich zum 31.01.2011.

Hilfsweise sprechen wir die ordentliche Kündigung für die folgenden Mietverträge

…………………. aus.

Wir bitten um entsprechende und fristgerechte Rückgabe unseres Eigentums. Sollten Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, werden sich Weiterungen nicht vermeiden lassen.


Mit freundlichen Grüßen
NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH[/SIZE]

[B]Alles freiwillig oder was?[/B][/quote]


So blöd kann doch deren Rechtsabteilung nicht sein. Die warten doch nur darauf, dass hier ein Gerichtsurteil gesprochen wird, damit sie gegenüber dem Wirtschaftsministerium nicht "ihr Wort" brechen müssen.

Wer nimmt solch eine, jetzt offensichliche, Verböserrung freiwillig hin?



Gepostet am 12.02.2011 um 16:41 von:
Benutzer: L.Duke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57516#post57516


Beitrags-Print by Breuer76