Forum-Gewerberecht

» Bordellbetrieb und Geldspielgerät «

Also:

Ich kenne den Begriff "Sperrbezirk" nur im Zusammenhang mit Prostitution in der Öffentlichkeit (Straßen, Plätzen und Gaststätten)

In nicht öffentlichen Räumen greift m.E. die Sperrbezirksverordnung nicht. Cloppenburg ist auch nicht so klein, dass ich wirklich glauben könnte, dass dort keine Damen des horizontalen Gewerbe tätig sein sollen.

Weiterhin habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass die Freier - Ausnahmen gibt es - in aller Regel in andere Gemeinden ausweichen und von außerhalb Freier in die Stadt kommen "Mann" könnte ja erkannt werden"). Das könnte die Ursache für die vielen CLP - Fahrzeuge sein.

Aber ansonsten stimme ich zu. Man sollte gute Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Damen in guten Verhältnissen arbeiten können.



Gepostet am 07.06.2006 um 21:02 von:
Benutzer: pmcolonia
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5738#post5738


Beitrags-Print by Breuer76