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» Gewerbeabmeldung v. A. w. wg. Untersagung nach HWO «

Hallo,

bitte den § 16 Abs. 3 HwO beachten. Die Untersagung ist nur zulässig, wenn HWK und IHK zuvor angehört worden sind und in einer gemeinsamen Erklärung angegeben haben, dass sie die Voraussetzungen für eine Untersagung als gegeben ansehen.

Also vorher IHK anhören.

MfG
Thomas Pieck



Gepostet am 09.02.2011 um 09:04 von:
Benutzer: Pieck, OA Düren
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57351#post57351


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