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» Gewerbeabmeldung v. A. w. wg. Untersagung nach HWO «
Nehme das Thema nochmal auf...
Habe jetzt mittlerweile 2 Fälle von der HWK vorliegen indem gebeten wird, dass ein Untersagungsverfahren nach § 16 Abs. 3 HWO eingeleitet wird.
Nach der LV über Zuständigkeiten nach der HWO und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 1 Abs. 2) ist zuständige Behörde u.a. die Verbandsgemeindeverwaltung.
Interessant...wusste ich nämlich nicht. Wird ja immer schöner, erst § 35 Zuständigkeitswechsel und hierfür bin ich auch noch zuständig....vorher noch nie was von gehört...
Nun die Preisfrage: Wie zieh ich denn ein Untersagungsverfahren nach § 16 Abs. 3 durch? So ähnlich wie bei der GU nach § 35???
Ich hab keine Ahnung wie ich anfangen soll...
Gepostet am 09.02.2011 um 08:26 von:
Benutzer: Roesje
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