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Ich glaube nicht, dass so etwas "extra festgeschrieben" werden muss. Wenn der Fachbeirat irgendwo eklatante Mängel erkennt, wird niemand trotzdem die entsprechenden Glücksspielangebote einführen. Das Beben, das darauf folgte, wäre zu stark. Insofern glaube ich nicht, dass es eine entsprechende Notwendigkeit gibt.



Gepostet am 08.02.2011 um 10:02 von:
Benutzer: 96er
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