Forum-Gewerberecht

» Liefersperre bei Verweigerung des Softwareupdate «

Liebe Karo,

im Gegensatz zu manchem "Augenwischer" und Opportunisten in diesem Bereich hatte ich mich bereits 2007 hingesetzt
und jedem der es hören und die meisten wollten es nicht hören, sowohl schriftlich, als auch in
Vorträgen darauf hingewiesen, dass die PtB Bauartzulassungen vergibt, obwohl diese Spielautomaten
nicht der SpielV entsprechen!

Und glaube mir, ehrliche Worte, vor allem, wenn man diese mit höchstrichterlicher Rechtsprechung und mit Tatsachen
belegen kann und wenn man diese auch zu entsprechenden Stellen transportiert,
sind nicht beliebt. Da fand so manche "tolle" Geschichte statt.

Die PtB ist eigentlich verpflichtet, - der §33 e GewO ist eine "MUSSVORSCHRIFT"-, die Bauartzulassungen zu widerrufen
oder zurück zu nehmen. Die ausgesprochene "Teilnichtigkeit" hier bezogen auf die Software ist verwaltungsrechtlich
bei einer Bauartzulassung NICHT möglich.

- das ist das Einzige wofür ich mir auch zukünftig "die Finger wund schreibe", dass die Gesetze / Verordnungen eingehalten werden -

Anstatt in 2007 einige wenige Bauartzulassungen zu widerrufen und die entsprechenden Konsequenzen zu tragen, hat man
Jahr für Jahr verschlimmbessert und nun haben wir es mit weit über 100 betroffenen Bauartzulassungen zu tun.

Und Du als Aufsteller kennst doch sicherlich die aktuelle Problematik, die viele seit einigen Wochen auf Trapp hält, oder?

Wenn es jemanden in diesem Bereich tatsächlich um Sicherheit und Verbraucherschutz geht
und diese Sicherheit sollte es für die Spieler im gleichen Umfang wie für die Aufsteller geben,
dann muss es endlich ein Kontrollmodul geben, das tatsächlich den Einsatz und Gewinn,
- nach Definition des Bundesverwaltungsgerichts und nicht lex PTB -
Langzeit erfasst und prüft.

Das ist der Knackpunkt!

Wenn das Kontrollmodul tatsächlich die Prüfungen durchführen würden, wäre sowohl der Spielerschutz gewährt,
als auch der Aufstellerschutz, da Euch niemand mal eben die Kiste leer spielen kann, denn das Kontrollmodul
würde bereits die Auszahlung verhindern.

Sorry, aber wie dusselig muss ein Unternehmer sein, um Geld dafür zu bezahlen
a) einen völlig legalen Spielautomaten umzurüsten und zwar so, dass dieser dann mit schlechteren Grafiken und weniger Spielen und geringerem Saldo 2 läuft
und dabei dann zusätzlich
b) seine Betriebsgeheimnisse ( seine Langzeitbuchhaltung) herauszugeben?

Und wie wenig Ehre muss ein Unternehmer haben, um die "rabiate" Vorgehensweise ( Zitat Ende Paul Gauselmann)
gegen Kollegen, die sich völlig legal verhalten, nicht aufs Schärfste zu verurteilen?


Gruß
Meike



Gepostet am 07.02.2011 um 06:47 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57210#post57210


Beitrags-Print by Breuer76